Wahlkampfkosten-Begrenzung in Oberösterreich
Weil die bundesgesetzliche Wahlkampfkosten-Grenze von maximal 7 Millionen Euro pro Partei für Oberösterreich nicht greift, hat die SPÖ ein Landesgesetz erarbeitet, das diese Lücke repariert. „Nur wenn wir die Lücke im Bundesgesetz mit einem Landesgesetz reparieren, dann wird die maximale Obergrenze von sieben Millionen Euro für die gemeinsamen Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Oberösterreich gelten. Daher wird unser Gesetzesantrag in der morgigen Landtagssitzung auch eine Gretchenfrage für die anderen Landtagsfraktionen darstellen, inwieweit ihre Ankündigungen in Richtung eines sparsamen Wahlkampfs ernst zu nehmen sind“, stellt SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor klar.
Allgemeine Beteuerungen und freiwillige Vereinbarungen für Wahlkampfkosten-Begrenzungen sind unverbindlich und bieten keine Sicherheit für die SteuerzahlerInnen. „Weil die bundesgesetzliche Regelung für Oberösterreich nicht greift, müssen wir das Problem mit einem Landesgesetz reparieren. Die SPÖ hat dieses bereits ausgearbeitet und wird es in der morgigen Landtagssitzung den anderen Landtagsfraktionen zum Beschluss vorlegen. Wer sich ernsthaft zu einem sparsamen Wahlkampf bekennt, der hat keinen Grund diese Regelung abzulehnen“, begründet Makor.
Der Gesetzesantrag der SPÖ legt folgende Eckpunkte fest:
- Die gesamte Wahlwerbung einer Partei und aller ihrer Teil-, Bezirks- und Ortsorganisationen für den bevorstehenden Wahltermin in Oberösterreich mit gleichzeitigen Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen darf unter keinen Umständen die für Nationalratswahlen geltende 7-Millionen-Grenze überschreiten.
- Sollte es Überschreitungen geben, dann werden diese streng sanktioniert. Konkret wird die Parteienförderung im doppelten Ausmaß des Überschreitens gekürzt.
- Die gesetzliche Regelung ist verbindlich und gilt für alle Fraktionen.
- Verpflichtung zu einem Fairness-Abkommen, um sachliche Wahlwerbung zu gewährleisten.