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Wahlkampfkosten-Begrenzung in Oberösterreich

28. Januar 2015

Wahlkampfkosten-Begrenzung in Oberösterreich

Weil die bundesgesetzliche Wahlkampfkosten-Grenze von maximal 7 Millionen Euro pro Partei für Oberösterreich nicht greift, hat die SPÖ ein Landesgesetz erarbeitet, das diese Lücke repariert. „Nur wenn wir die Lücke im Bundesgesetz mit einem Landesgesetz reparieren, dann wird die maximale Obergrenze von sieben Millionen Euro für die gemeinsamen Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Oberösterreich gelten. Daher wird unser Gesetzesantrag in der morgigen Landtagssitzung auch eine Gretchenfrage für die anderen Landtagsfraktionen darstellen, inwieweit ihre Ankündigungen in Richtung eines sparsamen Wahlkampfs ernst zu nehmen sind“, stellt SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor klar.

Allgemeine Beteuerungen und freiwillige Vereinbarungen für Wahlkampfkosten-Begrenzungen sind unverbindlich und bieten keine Sicherheit für die SteuerzahlerInnen. „Weil die bundesgesetzliche Regelung für Oberösterreich nicht greift, müssen wir das Problem mit einem Landesgesetz reparieren. Die SPÖ hat dieses bereits ausgearbeitet und wird es in der morgigen Landtagssitzung den anderen Landtagsfraktionen zum Beschluss vorlegen. Wer sich ernsthaft zu einem sparsamen Wahlkampf bekennt, der hat keinen Grund diese Regelung abzulehnen“, begründet Makor.

Der Gesetzesantrag der SPÖ legt folgende Eckpunkte fest:

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