SPÖ Oberösterreich

Möglichkeiten, wie du die SPÖ unterstützen kannst

Mitmachen

SPÖ setzt Vorteile für KindergärtnerInnen durch ÖVP/FPÖ entmündigen Oö. Umweltanwaltschaft

14. März 2014

SPÖ setzt Vorteile für KindergärtnerInnen durch ÖVP/FPÖ entmündigen Oö. Umweltanwaltschaft

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge geht SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor aus der heutigen Sitzung des Oö. Landtags. “Das neue Dienstrecht für Kindergarten-PädagogInnen tritt rückwirkend mit Anfang des Jahres in Kraft. Dieser SPÖ-Verhandlungserfolg bringt den Betroffenen mehrere hundert Euro zusätzlich pro Monat”, so Klubvorsitzender Makor. Es schmerze jedoch, dass ÖVP und FPÖ in der heutigen Sitzung den Naturschutz in Oberösterreich verschlechtert haben. Die SPÖ hat gegen diese “Entmündigung” des Umweltanwalts gestimmt, die dazu führt, dass Beschwerden der Umweltanwaltschaft keine aufschiebende Wirkung mehr haben. “Oberösterreich wird damit zum negativen Vorreiter unter den Bundesländern. Das haben auch Naturfreunde und Alpenverein scharf kritisiert”, zeigt Makor auf.

Unter dem Druck des Gemeindebundes war die ÖVP bereits versucht, das neue Kinderbetreuungs-Dienstrecht erst mit Herbst 2014 in Kraft treten zu lassen. Damit wären die betroffenen Kindergarten-PädagogInnen Monat für Monat um mehrere hundert Euro “umgefallen”. Dank der hartnäckigen Verhandlungen der SPÖ im Unterausschuss kommt es jetzt aber anders – das Dienstrecht tritt mit Anfang 2014 in Kraft. Darüber freut sich auch SPÖ-Familiensprecherin Petra Müllner: “Kindergarten-PädagogInnen sind mit Sicherheit nicht überbezahlt. Deshalb ist das rückwirkende Inkrafttreten für die Betroffenen eine wirksame Hilfe.”

Bei der Oö. Natur- und Landschaftsschutz-Novelle 2014 ist die SPÖ auf Seiten des Umweltanwalts und stimmte gegen die Kompetenz-Beschneidung. “Was ÖVP und FPÖ hier machen ist ganz klar zum Nachteil der Natur. Es führt dazu, dass in Hinkunft unwiederbringliche Schäden in der Natur gesetzeskonform durchgeführt werden können”, warnt Makor. Kern des Problems ist die Bestimmung, wonach ein Rechtsmittel des Umweltanwalts grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung mehr hat. Eine womöglich fehlerhafte Entscheidung der ersten Instanz kann dann direkt durchgesetzt werden und einen Schaden in der Natur herbeiführen. Selbst wenn der Umweltanwalt beim Landesverwaltungsgericht Recht bekommen würde, könnte der Schaden nicht wieder gut gemacht werden. “Ich bin auch von den Grünen enttäuscht, dass sie nur dabei zuschauen, wie ihr Koalitionspartner den Umweltanwalt entmündigt”, argumentiert der SPÖ-Klubvorsitzende.

Von "Arbeit" zu "Wohnen"

Wir kämpfen um deine Rechte!

Schicke mir weitere Infos

Social Media Kanäle

Besuche unsere Social Media Kanäle!