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Landtagsausschuss lehnt Aktion ‚Gelber Hund‘ ab

26. Juni 2014

Landtagsausschuss lehnt Aktion ‚Gelber Hund‘ ab

Im heutigen Ausschuss für allgemeine innere Angelegenheiten wurden die ExpertInnen zur Aktion “Gelber Hund” gehört. Die überwiegende Meinung der ExpertInnen ging dahin, dass aus fachlicher Sicht die Nachteile der Kennzeichnung von “problematischen” Hunden mit einer gelben Schleife bei weitem überwiegen, sodass sich der Oö. Landtag dazu entschlossen hat, diese Aktion nicht zu unterstützen. Insbesondere hat sich auch gezeigt, dass die maßgeblichen Hundeverbände dieser Kennzeichnung skeptisch gegenüberstehen und für eine flächendeckende Kampagnisierung keine Notwendigkeit sehen.

Oberösterreich verfügt – und das wurde von den heute anwesenden Experten eindrucksvoll bestätigt – über das bundesweit beste Hundehaltegesetz. Dieses bezweckt die Vermeidung von Gefährdungen und unzumutbaren Belästigungen von Menschen und Tieren durch Hunde sowie einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden. Um dies zu erreichen, wurden im OÖ. Hundehaltegesetz allgemeine Anforderungen an die jeweiligen Hundehalter festgelegt. Darüber hinaus wird jedem Hundehalter ein Mindestmaß an Wissen über die Hundehaltung abverlangt. Die  Absolvierung eines Sachkundekurses ist für den Hundehalter vor der Hundeanmeldung verpflichtend. Wenn Hunde etwa durch Bisse oder sonstige Gefährdungen auffällig geworden sind, werden  die HundehalterInnen verpflichtet, einen erweiterten Sachkundenachweises (Hundeprüfung) zu absolvieren oder erhalten sogar behördliche Haltungsanordnungen. Ferner enthält das Gesetz auch Bestimmungen für die Beißkorb- und Leinenpflicht an bestimmten Orten innerhalb und außerhalb des Ortsgebietes. Dass sich die Bestimmungen des OÖ. Hundehaltegesetzes insgesamt sehr bewährt haben, bestätigen u. a.  die Hundebissstatistiken der letzten Jahre. Daraus geht klar hervor, dass trotz steigender Anzahl von Hundeanmeldungen weniger Hundebisse zu verzeichnen waren.

Die Aktion „Gelber Hund“ ist – so auch die überwiegende Meinung der ExpertInnen – mit Sicherheit gut gemeint, kann jedoch die Problematik an sich nicht aus der Welt schaffen. Die Verantwortung für den Hund tragen letztlich immer die HundehalterInnen. Nur die HundehalterInnen können wirksam für den sicheren Umgang mit deren Tiere sorgen und müssen in diesem Bewusstsein aktiv dafür Sorge tragen. Nur die HundehalterInnen kennen ihre Hund und deren Eigenheiten. Um Probleme mit dem Tier von vornherein zu vermeiden, sind die Umsicht und das Kommunikationsverhalten der HundehalterInnen von entscheidender Bedeutung. HundehalterInnen von bspw. auffälligen Hunden sollen nicht dazu verleitet sein, sich bei Vorkommnissen mit dem bloßen Einsatz der gelben Schleife zu rechtfertigen (“Warum sind sie dem Hund nicht ausgewichen, haben sie die gelbe Schleife nicht gesehen?”). Das wird am Kontakt von Hunden und Kindern besonders deutlich. Das OÖ. Hundehaltegesetz trägt dem Gedanken der Verantwortlichkeit der HunderhalterInnen voll Rechnung und hat sich – wie aus der Bissstatistik ersichtlich ist – auch bestens bewährt.

Der Einsatz einer gelben Schleife stigmatisiert zudem jene Hunde, die nur keinen Hundekontakt wollen, weil bspw. die Hündin läufig oder krank ist. Dies hat aber mit einer eventuellen Gefährlichkeit der Hunde grundsätzlich nichts jedoch nichts zu tun.

“Der zuständige Ausschuss hat sich aufgrund der Aussagen der Experten mehrheitlich dafür entschieden, dass das Land Oberösterreich die Aktion “Gelber Hund” nicht unterstützen wird. Es hat sich gezeigt, dass durch die Aktion “Gelber Hund” mehr Probleme geschaffen als gelöst werden. Ich bin froh, dass die ExpertInnen im Ausschuss klar Position bezogen haben und eine rasche Entscheidung der Abgeordneten, die aus meiner Sicht inhaltlich völlig korrekt ist, ermöglicht haben”, so Landtagsabgeordneter Harald Baumgartner.

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