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Klares Nein von Vizekanzler Mitterlehner zu Konzern-Schiedsgerichten erforderlich

5. Februar 2015

Klares Nein von Vizekanzler Mitterlehner zu Konzern-Schiedsgerichten erforderlich

Gegen das demokratiepolitisch bedenkliche Freihandelsabkommen TTIP hat die SPÖ bereits zwei Bundesresolutionen im Oö. Landtag eingebracht. Diese wurden zwar von allen vier Fraktionen unterstützt, wobei  ein Doppelspiel der ÖVP festzustellen ist. Ausgerechnet der aus Oberösterreich stammende Adressat der Resolutionen, der ÖVP-Wirtschaftsminister und österreichische TTIP-Chefverhandler Reinhold Mitterlehner, weicht von der gemeinsamen Linie gegen Investorenschutzklauseln und Sonderschiedsgerichte ab. „Mitterlehner, immerhin Vizekanzler und ÖVP-Parteiobmann, hat nicht nur einen Ministerratsbeschluss gegen heikle Punkte bei TTIP blockiert. Er stellt sich auch gegen gültige Beschlüsse des Nationalrates und des Oö. Landtages, wenn er seinen verhandelnden Beamten keine entsprechende Weisung gegen Investorenschutzklauseln und Sonderschiedsgerichte erteilt. Er muss parlamentarische Beschlüsse – wie es die Pflicht eines Regierungsmitgliedes ist – umsetzen!“, fordert SPÖ-Europasprecherin Gisela Peutlberger-Naderer.

Die SPÖ hat zuletzt in der Landtagssitzung vom 29. Jänner 2015 eine Resolution an die Bundesregierung eingebracht, Investorenschutzklauseln und Sonderschiedsgerichte in den Vertragsverhandlungen auf EU-Ebene abzulehnen. Der Antrag wurde schließlich von allen Fraktionen unterstützt. „Mitterlehner scheinen die berechtigten Bedenken seiner Abgeordneten im Oö. Landtag wie auch im Nationalrat egal zu sein, wenn er seinen Verhandlern keine entsprechende Linie vorgibt!“, stellt Peutlberger-Naderer fest.

Die im Raum stehenden Sonderschiedsgerichte und Investorenschutzklauseln würden weitreichende negative Folgen für unsere demokratische Verfassung und rechtsstaatliche Ordnung nach sich ziehen. Damit könnten Konzerne in Zukunft Gewinne, die ihnen etwa wegen gesetzlicher Regelungen entgangen sind, außerhalb unserer rechtsstaatlichen Gerichtsbarkeit einklagen.

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