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Leichtfried/Weidenholzer/Maier/Ablinger: Schwere Bedenken gegenüber ACTA

Schwere datenschutzrechtliche Bedenken gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA äußern die SPÖ-EU-Abgeordneten Jörg Leichtfried und Josef Weidenholzer, sowie die SPÖ-Nationalratsabgeordneten Sonja Ablinger und Johann Maier: „ACTA bedeutet einen massiven Eingriff in die digitalen Grundrechte. Grundlegende Bürgerrechte wie Meinungsfreiheit, Datenschutz und Privatsphäre werden dadurch in Frage gestellt.“ ****

Kritisiert wird des Weiteren, dass die Verhandlungen zu ACTA hinter verschlossenen Türen stattgefunden haben: „Auch uns Europaparlamentariern fehlt bis dato der Zugang zu allen Verhandlungsdokumenten, während US-Unternehmen nach der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsklausel Einsicht nehmen durften“, so Leichtfried und Weidenholzer. Diese Intransparenz sei nicht akzeptabel, sie fordern daher einen vollständigen Zugang zu sämtlichen Dokumenten rund um das Abkommen.  Ebenso zu hinterfragen sei, warum kritische Studien über ACTA – wie sie etwa vom Europaparlament erstellt wurden – hintangehalten werden. Die SPÖ-Kultursprecherin Ablinger verweist in diesem Zusammenhang auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“, die bemängelt hat, dass die demokratische Debatte bei diesen Verhandlungen verhindert wurde.

Mit diesem Abkommen wird in die Privatsphäre der Internetuser eingegriffen, datenschutzrechtliche Festlegungen fehlen. Es fehlt auch eine Stellungnahme des EU-Datenschutzbeauftragten, in der die Eingriffe in die Privatsphäre bewertet werden, erläutert der Nationalratsabgeordnete und Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier. „Notwendig ist daher die sofortige Befassung des EU-Datenschutzbeauftragten, damit diese Stellungnahme sowohl im Europäischen Parlament wie auch bei der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten entsprechend berücksichtigt werden kann“, sagt Maier. Er verweist auch auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Jahr 2008, in der die zuständige Ministerin in ihrer Antwort dargelegt hat, dass es keinesfalls zu strafrechtlichen Verschärfungen bei Urheberrechtsverletzungen kommen darf.

Nationalratsabgeordnete Sonja Ablinger betont, dass ACTA auch in Hinblick auf Innovation und Kreativität kritikwürdig sei. „ACTA ist offensichtlich vom Protektionismusgedanken getragen, weil es um den Schutz bestehender Geschäftsmodelle geht. Innovation und Kreativität  brauchen hingegen eigene Spielräume“, so Ablinger. Sie betont, dass es stets ein Spannungsfeld zwischen dem, was zu schützen sei und jenen Spielräumen gebe, die notwendig sind, um Kreativität in der Gesellschaft zuzulassen, dies sei eine Grundproblematik seit es Patentrechte und geistige Eigentumsrechte gebe. „Bei ACTA stellt sich auch die Frage, ob der Zugang zu Kultur nicht beschränkt wird. Die Nutzung unseres kulturellen Erbes darf nicht durch überbordende strafrechtliche Bestimmungen verhindert werden“, bemerkt die Kultursprecherin der SPÖ.

„ACTA bringt Rechte für Unternehmen, aber nur Einschränkungen für Internetnutzer“, betonen Leichtfried und Weidenholzer. Wie wichtig aber ein freies Internet sein könne, habe sich zuletzt beim arabischen Frühling gezeigt. „Die Demonstranten haben sich über das Internet organisiert und auch für Medien aus anderen Staaten war das Internet eine wichtige Informationsquelle“, so die  EU-Abgeordneten. Jede Einschränkung des Internets bzw. des Zugangs zu Daten ist  – auch im Sinne der Demokratie – strikt abzulehnen.

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